- Anteilsurlaub
- Ạn|teils|ur|laub, der: Urlaub, der anteilmäßig nach der Zeit berechnet wird, die jmd. innerhalb eines Kalenderjahres gearbeitet hat: nach viermonatiger Arbeit steht ihr ein A. von einem Drittel des Jahresurlaubs zu.
Universal-Lexikon. 2012.